Seit einiger Zeit müssen Festbrennstoff-Feuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde usw. dem Stand der Technik angepasst werden. Das sieht die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so vor, um einer hohen Schadstoffbelastung durch Kleinfeuerungsanlagen entgegenzuwirken.
Ziel ist es, eine Feinstaubreduzierung zu erreichen. Vorgegebene Kohlenmonoxidgrenzwerte und Staubgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Dabei müssen die Werte des eigenen Kamins bis Ende 2013 über einen Schornsteinfeger oder in einer Bescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Ab Ende 2014 soll bei der Neuanschaffung einer Feuerungsanlage eine zweite Stufe der Emissionseingrenzung beachtet werden.
Genaue Werte können bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale erfragt werden.