Fällt während der Wintermonate in einer Mietwohnung die Heizung aus, können Mieter je nach Schwerefall die Miete um bis zu 100% kürzen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Heizung während der kompletten Heizperiode ausfällt. Aber auch bei kurzzeitigen Ausfällen kann die Miete gemindert werden. Dies ist immer abhängig von der Abweichung zur gewöhnlich herrschenden Raumtemperatur. Im Schnitt beträgt diese etwa 20°C.
Wie errechnet sich die Mietminderung?
Am besten rechnet man mit der Kaltmiete. Pro Tag ausgefallener Heizung zahlt man nur die Kaltmiete, die man zuvor auf die einzelnen Tage umrechnet.
Der Vermieter ist verpflichtet auf Beschwerde des Mieters die Heizung zu reparieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er gerichtlich dazu verpflichtet werden.
Beispielurteile im Falle eines totalen Heizungsausfalls:
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92
Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74