Mietnomaden, sie sind der Alptraum eines jeden Vermieters. Sie ziehen ein, zahlen keine Miete und verschwinden irgendwann in einer Nacht- und Nebelaktion. Was die Vermieter dann vorfinden, ist keine sauber hinterlassene und leere Wohnung, sondern ein wahres Chaos. Müll und alte Möbel türmen sich nicht bis unter die Decke und nicht selten sind auch noch Tiere und deren Hinterlassenschaften in den Wohnungen zu finden. Bisher fühlten sich Vermieter oft machtlos gegenüber ungeliebten Mietern, doch jetzt stärkt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs die Rechte der Vermieter.
Im aktuellen Fall wurde entschieden, dass ein Vermieter seinen Mietern sogar fristlos kündigen kann, wenn diese entweder mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Verzug sind oder zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum nicht zahlen. Allerdings muss der Kündigung eine Mahnung vorausgehen. Auch Fahrlässigkeiten oder andere besondere Umstände seitens der Mieter gelten nicht als Ausrede. So muss die Miete immer zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden, ganz gleich, ob der Mieter fälschlicherweise von einem anderen Zeitpunkt ausgegangen war oder sein Gehalt zum Beispiel erst zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin bekommt. Außerdem wird der Mieter spätestens durch die Mahnung auf den richtigen Termin aufmerksam gemacht.