Gesetzliche Obergrenze für Mietkaution


Artikel vom 21.06.2011 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Gesetzliche Obergrenze für Mietkaution



Wer kennt das nicht? Da hat man nach langer Zeit endlich eine passende Wohnung gefunden, deren Miete einigermaßen erschwinglich ist und man muss nur noch den Mietvertrag unterschreiben, da kommt der Vermieter mit der Forderung einer horrenden Mitkaution um die Ecke. Viele Mieter sind verunsichert, wenn der Vermieter bis zu sechs Kaltmieten von ihnen verlangt. Zu recht, denn das ist in keinem Fall zulässig.

Das bürgerliche Gesetzbuch regelt eine Obergrenze für Mietkautionen. Das bedeutet, dass ein Vermieter nicht mehr als drei Monatsmieten ohne Nebenkosten verlangen darf. Außerdem ist gesetzlich festgesetzt, dass das erhaltene Geld vom Vermieter zum üblichen Zinssatz angelegt werden muss.

Wer jetzt bereits zu viel Kaution gezahlt hat, der kann sich das Geld zurückholen, indem er den Mieter auf die Gesetzeslage aufmerksam macht und den zu viel gezahlten Betrag einfordert. Doch Vorsicht! Diese Möglichkeit besteht nur innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss. Danach kommt man erst auf dem gewöhnlichen Weg der Vertragskündigung wieder an sein Geld.





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