Folgekostenstress vermeiden: Das Übergabeprotokoll vermeidet Ärger beim Auszug


Artikel vom 26.03.2012 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Folgekostenstress vermeiden: Das Übergabeprotokoll vermeidet Ärger beim Auszug



Ein Übergabeprotokoll ist eine gute Sache. Mit seiner Hilfe lassen sich Missstände aufzeichnen und eine tadellos hinterlassene Wohnung quittieren. Sobald der Vermieter das Protokoll unterschrieben hat, ist es rechtskräftig. Folgekosten im Rahmen von nachträglichen Reparaturen oder ähnlichem, entbehren nun ihrer rechtlichen Grundlage.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Wer aus seiner Mietwohnung auszieht, sollte schriftlich festhalten, in welchem Zustand sich die Wohnung zum Zeitpunkt des Auszuges befunden hat. In diesem Schriftstück sollten Mängel aufgeführt werden. So kann zum Beispiel auch ein Satz wie: “Der zerbrochene Spiegel im Bad wird innerhalb von zwei Wochen ersetzt“, eingefügt werden, wenn sie etwas kaputt gemacht haben. Sollte alles in einem tadellosen Zustand sein, so sollte dies auch klar und deutlich aufgeführt werden. Zudem sollten der Zustand der Wände und des Fußbodens nicht außen vor gelassen werden. Wenn Möbel in der Wohnung verbleiben, wie etwa eine Einbauküche, so ist es ratsam, auch dieser einige Zeilen zu widmen. Ebenso verhält es sich mit elektrischen Anlagen und den sanitären Einrichtungen.
Hat der Vermieter alles kontrolliert und seine Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt, ist es rechtskräftig. Nachfolgende Ansprüche kann der Vermieter nun nicht mehr geltend machen. Das Übergabeprotokoll ergeht in zweifacher Ausführung. Eine behalten sie und eine ihr Vermieter.

Natscha N., 26.03.2012





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