Da das Bundesversicherungsamt Anstoß daran nahm, ist es gesetzlichen Krankenkassen nur noch bis Ende des Jahres 2012 gestattet, kostenlose private Auslandskrankenversicherungen mit weltweiter Geltung anzubieten.
Rund zwei Millionen Versicherte kommen hier zu Lande derzeit in den Genuss einer kostenlosen Versicherung für Auslandsaufenthalte. Doch damit ist demnächst endgültig Schluss. Der Grund hierfür liegt beim Bundesversicherungsamt, genauer gesagt in dessen Funktion als Kassenaufsicht.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es den gesetzlichen Kassen lediglich erlaubt, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für einen kostenlosen, erweiterten Krankenversicherungsschutz im Ausland gibt es, so ein Sprecher des Ministeriums, keine gesetzliche Ermächtigung.
Der Standard-Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenkassen gilt ausschließlich für Staaten, die der europäischen Union (EU) angehören. Mit diesen Staaten bestehen Sozialversicherungsabkommen. Aber auch in diesen Ländern kann es geschehen, dass durch Krankheitsfälle, die medizinische Betreuung erfordern, Kosten entstehen, die man letzten Endes selbst zu tragen hat. Private Zusatzversicherungen sollen hier Abhilfe schaffen. Diese Zusatzpolicen gelten weltweit und sollen im Notfall auch für den Rücktransport ins Heimatland aufkommen. Nichtsdestotrotz müssen zahlreiche Krankenkassen nun ihr Angebot ändern.
Natascha N., 02.03.2012