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Artikel vom 19.05.2009 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Maklerprovision - Höhe und Ansprüche der Provision



Ein Makler ist jemand der professionell Wohnungen oder Häuser an potentielle Mieter weiter vermittelt. Er übernimmt hierbei die Arbeiten des Vermieters, indem er Wohnungsanzeigen in der Zeitung inseriert und die potentiellen Mieter durch die Wohnung führt. Sollte der Mieter sich dazu entscheiden die Wohnung zu mieten oder zu kaufen, stellt der Makler den Kontakt zu den Vermietern her. Seine Bezahlung erhält der Makler nicht vom Vermieter, sondern er finanziert sich über die sogenannte Provision. Diese ist vom zukünftigen Mieter zu zahlen.

Kommt durch die Vermittlung des Maklers ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande, so hat der Makler Anspruch auf seine Provision. Diese muss ihm dann vom Mieter gezahlt werden. Die Höhe der Provision ist gesetzlich geregelt und darf maximal 2 Monatskaltmieten (Miete ohne Nebenkosten) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen. Eine Ausnahme gilt, wenn beispielsweise einzelne Zimmer zur Warmmiete (Miete inkl. Nebenkosten) vermietet werden. Dann kann die Provision aufgrund der Warmmiete berechnet werden.

In einigen Fällen steht dem Makler keine Provision zu, dies ist der Fall wenn:
• der Makler selbst der Besitzer der Wohnung ist
• es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt
• der vom Makler vorgelegte Mietvertrag nur verlängert, erneuert oder fortgesetzt wird, das Mietverhältnis also vorher schon bestanden hat

Werden nachträglich noch Änderungen im Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter vorgenommen, beispielsweise über die Höhe der Miete, so hat das keine Auswirkungen auf die Höhe der Provision. Gezahlt werden muss die Provision so wie sie ursprünglich vereinbart wurde. Die Höhe der Provision wird meist schon in der Wohnungsanzeige mit angegeben. Ist die nicht der Fall sollte man sich schnellstmöglich beim Makler nach der Höhe der Provision erkundigen, um einen Überblick über die Gesamtkosten für eine Wohnung zu haben.





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