Haustiere gelten als häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Doch bezüglich der Anschaffung eines Haustieres gibt es unterschiedliche Regeln und auch Erlaubnisse, die beiden Parteien häufig nicht bekannt sind:
Hunde und Katzen: Die Anschaffung dieser Tiere kann durch die Hausordnung oder den Mietvertrag geregelt und auch verboten werden. Auch wenn die Haltung dieser Tiere vertraglich erlaubt ist, kann der Vermieter in einigen Fällen die Abschaffung des Tieres verlangen; beispielsweise wenn der Hund gefährlich ist oder durch ständiges Gebell Lärm verursacht.
Haustiere, auf die der Besitzer angewiesen ist, wie z. B. ein Blindenhund, sind dagegen immer erlaubt.
Kleintiere: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Vögel (wie Wellensittiche) und Fische sind Kleintiere, die generell immer erlaubt sind; selbst wenn die Tierhaltung laut Vertrag verboten ist. Bei einigen Kleintieren, wie z. B. Frettchen oder Papageien, bedarf es aber der Zustimmung des Vermieters, da sie besonderen Gestank oder Lärm verursachen können.
Exotische Tiere: Ungiftige und ungefährliche Echsen, Schlangen, Leguane oder ähnliche exotische Tiere, stellen kein Problem dar, wenn der Mietvertrag Tierhaltung und Terrarienhaltung erlaubt.
Giftige Tiere, gefährliche Schlangen oder Vogelspinnen müssen aber direkt vom Vermieter genehmigt werden.
Ich wohne in als Mieter in einer Eigentumswohnung. Es handelt sich um ein 6-Parteien-Haus.Meine Vermieter haben die Katzenhaltung erlaubt. Es gab bis jetzt keinerlei Probleme mit meinen beiden Katzen. Jetzt ist über mir ein Pärchen eingezogen, welches sehr laut ist, vor allem ab 22.00 h im Schlafzimmer gerne mal div. Gegenstände fallen läßt: 0.10 h, 0.45 h, 5.00 h usw. Ich habe mich beschwert mit dem Ergebnis: Wenn Sie (also ich) nicht Ruhe geben, werde ich mich über Ihre Viecher beschweren. Ich habe eine Katzenallergie. Meine Katzen sind überwiegend in der Wohnung. Hat er eine Handhabe, die Katzen entfernen zu lassen? Wenn ja, welche?