schönheitsreparaturen mietrecht, schönheitsreparaturen, schönheitsreparaturen mietvertrag, schönheitsreparaturen bgh, schönheitsreparaturen mietwohnung


Artikel vom 14.04.2009 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung : Wer ist verantwortlich?


Schönheitstemperaturen sind nicht selten ein Auslöser des Konflikts zwischen Mieter und Vermieter, deswegen ist es gut zu wissen, worauf man dabei als Mieter oder Vermieter achten soll und vor allem wer hier die damit zusammenhängenden Kosten übernimmt.

Nach dem Gesetz sind die Schönheitsreparaturen prinzipiell die Pflicht des Vermieters, in der Praxis aber wird der Mieter meistens dafür verantwortlich gemacht. Unter Schönheitsreparaturen versteht man vor allem das Schließen von Dübellöchern, das Anstreichen von Decken und Wänden, Einbauschränken, Innentüren, Heizkörpern und Heizungsrohren, wie auch Tapezierarbeiten.

In den meisten Mietverträgen werden folgende Fristen für Renovierung angegeben, die vom Bundesgerichtshof festgelegt wurden:

1. Küche und Bad alle drei Jahre
2. Wohn- und Schlafräume sowie Flure und Toiletten alle fünf Jahre
3. Übrige Räume alle sieben Jahre

Der Mieter soll sich aber darüber im Klaren sein, dass viele Klauseln in den Mietverträgen sogenannte „weiche Formulierungen“ beinhalten, wie z.B. „in der Regel“ oder „sofern notwendig“, die wirksam sind und so den Fristenplan verschieben können. In solchem Fall ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen beim Mieterverein oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Von dem Mieter kann aber nicht verlangt werden, dass er beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung und den Renovierungsfristen Schönheitsreparaturen ausführt. Das gleiche bezieht sich oft auf die sogenannten Quotenabgeltungsklauseln, aufgrund derer der Mieter die Teilkosten der letzten Renovierung tragen soll.





Mietrecht

Wenn in der gemieteten Wohnung immer wieder verschiedene Mängel wie Lärm, Schimmelbefall oder das undichte Dach auftreten, kann der Mieter wegen ... mehr

Der Immobilienbesitzer hat Anspruch darauf, die Miete zu erhöhen. Die Miete darf aber nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein, also wa... mehr

Wasser und Abwasser dürfen in der Bundesrepublik anteilig nach Wohnfläche und Personenzahl berechnet werden. Wenn allerdings Wasseruhren und Wasserz... mehr
Immobilienmarkt

Bei einer im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen für die Betriebskosten handelt es sich um eine Vorauszahlung. Stimmt die im Voraus b... mehr

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, regelmäßig eine Generalinspektion der Elektroleitungen und Elek... mehr

Vermieter dürfen keinen Zuschlag auf ortsübliche Mieten verlangen, wenn im Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthalten ist. De... mehr

Schwarzstaubablagerungen treten besonders in Neubauten oder renovierten Wohnungen auf und entstehen durch Thermophorese. Diese ist auf großes Tempera... mehr

Geht der Vermieter in Insolvenz, verlieren die Mieter ihre Mietkaution, wenn der Vermieter, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, den Kautionsbetrag n... mehr

Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich zulässig und löst somit keine Schadensersatzansprüche aus. Raucher müssen nur dann Schadensersatz zahlen... mehr

Mieter müssen vom Vermieter durchgeführte Modernisierungen auch dann dulden, wenn sie für den Mieter keinen Einspar- oder Kostenvorteil bringen. In... mehr

Regelungen im Mietvertrag, die vorgeben, in welcher Farbe die Wohnung nach dem Auszug zurückgegeben werden muss, sind laut Bundesgerichtshof nicht gÃ... mehr

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 224/07), ist die Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ungültig. Der Vermieter ... mehr

In der Vergangenheit wurden die Kosten für den Hausmeister oftmals pauschalisiert in der jährlichen Nebenkostenabrechnung angegeben. Dieses führte... mehr